Kostenübernahme
Nach § 28 SGB sind zahnärztliche Behandlungen kassenpflichtig, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlungen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig sind.
Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Übernommen werden insbesondere zwei Untersuchungen jährlich, sowie zweckmäßige und ausreichende konservierende und chirurgische Leistungen wie Füllungen, Zahnextraktionen etc.
Normalerweise wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst:
- Einfache Kronen und Brücken
- Individualisierte Kronen und Brücken aus Metallkeramik
- Modellguss-Teilprothesen
- Vollprothesen
- Teleskopierender Zahnersatz auf eigenen Zähnen
- Implantatprothetik
- Marylandklebebrücken
Alle anderen Behandlungen, die nicht unter die durch § 28 SGB genannten Krankheitsbilder fallen, werden nicht übernommen und müssen privat bezahlt werden.
Dazu gehören:
- Implantate
- Metallfreie Kronen
- Veneers
- Prophylaxe
- Analgosedierung
Kostenvoranschlag
Vor größeren Behandlungen erstellen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag – falls nötig oder gewünscht auch mehrere Varianten für unterschiedliche Behandlungsoptionen (z.B. Füllungen oder Inlays). Auch bei kleineren Behandlungen können Sie jederzeit eine solche Kostenschätzung anfordern.
Sollten sich während der Behandlung unvorhersehbare Abweichungen von über 15 Prozent vom veranschlagten Betrag ergeben, informieren wir Sie rechtzeitig.
Sollte die geplante Behandlung Ihren finanziellen Rahmen überfordern, oder Sie eine günstigere Alternative bevorzugen, sprechen Sie uns bitte vor Beginn der Behandlung an. Wir finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt.
Versäumte Termine
Wir bemühen uns, unseren Patienten einen reibungslosen, zuverlässigen und pünktlichen Praxisbetrieb zu bieten. Daher hoffen wir auf Ihr Verständnis, wenn wir in der Regel alle Sitzungen berechnen, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.
Keiner ist unfehlbar: Profitieren Sie doch von unserem Erinnerungs-Service vor langen Behandlungen.
Auf Wunsch erinnern wir Sie per E-Mail, SMS oder auch telefonisch an Ihren Termin.
Unser Praxissekretariat gibt Ihnen gern weitere Informationen.
Verlässliche Qualität
In unserer Praxis legen wir großen Wert auf maximale Kostentransparenz. Als Spezialpraxis mit hohem apparativem und personellem Aufwand können wir nicht mit Billig-Angeboten aus dem In- und Ausland konkurrieren. Unser Anliegen ist es vielmehr, unseren Patienten höchste Qualität zu einem fairen Preis anzubieten. Selbstverständlich sind die Kosten im Einzelfall vom notwendigen Aufwand abhängig und erst nach gründlicher Untersuchung können wir eine präzise und verlässliche Kostenschätzung erstellen.
Praxis
Dr. Dr. Nikolaus Buchheim &
Dr. Franz Beck
D-82340 Feldafing
Telefon: (08157) 93 33 - 0
E-Mail: za@zm-see·de
Patienten- und Qualitätsorientierte Zahnarztpraxis
Unsere Praxis arbeitet nach dem Qualitätsstandard des
zahnärztlichen Bezirksverbandes (ZVB) Oberbayern und
ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.
Unsere Leistungen im Überblick: Neuer Praxisflyer
Informieren Sie sich über unser Leistungsspektrum und haben Sie unsere Kontaktdaten parat.
30 Jahre Zahnmedizin
Seit 30 Jahren steht die Zahnmedizin am Starnberger See für klassische und ästhetische Zahnmedizin, aber auch für modernste Behandlungsmethoden am Puls der Zeit…
Video zur Zahnmedizin am Starnberger See
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